Wann kann ich die Miete mindern?

Mietminderung

Der Mieter kann die Miete mindern, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt, und dieser die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt.

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Weitere FAQ's

Hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht?

Gewerbemietrecht

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Wann darf der Vermieter Kaution verlangen?

Kaution

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Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Räumungsklage

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Wie ist die Kündigungsfrist bei Gewerberaummie tverträgen?

Gewerbemietrecht

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Kann die Mietminderung vertraglich ausgeschlossen werden?

Gewerbemietrecht

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Kann der Vermieter außerordentlich fristlos den Gewerbemietvertrag kündigen?

Gewerbemietrecht

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Kann man auch bei Gewerbemietverträgen mindern?

Gewerbemietrecht

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Wie kann ich eine Zwangsräumung verhindern?

Verhinderung Zwangsräumung

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Bis wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Kaution

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Unsere Spezialisierungen

Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.

Kündigung

Mietminderung

Verletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.

Mietminderung

Mietrückstände

Ein Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.

Mietrückstände

Mietvertrag

Der Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.

Mietvertrag

Räumung

Die Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.

Räumung

Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
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M & A Consulting

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Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

Team

Im Mietrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:

Rechtsanwältin

Sabine Ulses

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Fachanwältin Mietrecht und WEG
Rechtsanwalt

Dr. Claus-Dieter Beisel

Fachanwalt Mietrecht und WEG

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Rechtsanwalt

Hans-Heinrich Doppler

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Rechtsanwältin

Lena Bittermann

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