Bei der Räumung setzt der Gerichtsvollzieher den Mieter „außer Besitz“ der Wohnung. Das bedeutet: Er wird den Mieter und alle anderen im Räumungsurteil erwähnten Personen aus der Wohnung entfernen, notfalls mit Hilfe der Polizei. Üblicherweise werden dann gleich die Schlösser ausgetauscht. Der Gerichtsvollzieher lagert bei einer klassischen Zwangsräumung die Möbel und die sonstigen Sachen des Mieters mit Hilfe einer Spedition in geeigneten Lagerräumen ein. Offensichtlichen Müll kann er auch vernichten. Einen Monat hat der Mieter nun Zeit, seine Sachen beim Gerichtsvollzieher abzuholen – gegen Bezahlung der Lagerkosten. Ansonsten landet sein Eigentum in einer öffentlichen Versteigerung. Was nicht verwertbar ist, wird entsorgt. Allerdings kommt es auch vor, dass der Vermieter von seinem gesetzlichen Pfandrecht an den Sachen des Mieters Gebrauch macht. Dann hat der Mieter ebenfalls einen Monat Zeit, um seine Sachen gegen Geld auszulösen.
Zur BeratungSchlüsselübergabe
Zur AntwortDie Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.
KündigungVerletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.
MietminderungEin Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
MietrückständeDer Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.
MietvertragDie Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.
RäumungDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
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Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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