Mietminderung

Verletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat. Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein und muss nicht gesondert dem Vermieter gegenüber erklärt werden.

Vorsicht geboten ist im Rahmen der Minderungshöhe, da diese vom Einzelfall abhängig ist. Mindert der Mieter zu viel, so stellt dies wiederum eine Pflichtverletzung auf Seiten des Mieters dar, wodurch eine Kündigung durch den Vermieter möglich sein kann.

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FAQ's

Schadensersatz

Für welche Schäden haftet der Mieter?

Alles, was über die gewöhnliche Abnutzung hinausreicht, muss vom Mieter bezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die durch einen nachteiligen Gebrauch oder mutwillig entstanden sind. Dazu gehören etwa Wasserschäden am Parkett durch ein zu feuchtes Putzen, oder Risse im Fliesenboden.

Verjährung Schadensersatzanspruch

Wann verjährt der Schadensersatzanspruch des Vermieters?

Der Anspruch verjährt nach sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter die Mietsache wieder erhält.

Gewerbemietrecht

Kann man auch bei Gewerbemietverträgen mindern?

Ja, das Minderungsrecht gilt auch bei Mietverträgen über gewerbliche Räume.

Schadensersatz

Haftet der Mieter für die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache?

Nein, da diese von der Mietzahlung gedeckt ist.

Gewerbemietrecht

Wie hoch darf die Mietminderung im Gewerbemietrecht sein?

Wie auch im Wohnraummietrecht, hängt dies vom Einzelfall ab. In der Praxis sind Minderungsquoten von 5-50 % üblich, je nach Einzelfall.

Ankündigung Mietminderung

Wie muss ich eine Mietminderung ankündigen?

Die Mietminderung muss nicht angekündigt werden, sie wirkt kraft Gesetzes. Jedoch muss die Höhe der Minderung angemessen sein.

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Mehr zum Thema

Aufwendungsersatz

Der Aufwendungsersatz spielt immer dann eine Rolle, wenn der Mieter etwas auf eigene Kosten erledigt hat, obwohl es eigentliche die Aufgabe des Vermieters war.

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Schadensersatz

Schadensersatz ist der Ausgleich des Schadens, der dem Mieter/Vermieter durch einen Umstand erwachsen ist, den der Andere aufgrund des Mietverhältnisses zu vertreten hat.

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Mietminderung

Die Mietminderung stellt ein Gewährleistungsrecht des Mieters dar, welche kraft Gesetzes im Falle eines Mangels an der Mietsache greift, vorausgesetzt, dass durch den Mangel die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt wird oder zu einer eingeschränkten Wohnqualität führt.

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Weitere Spezialisierungen

Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.

Kündigung

Mietrückstände

Ein Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.

Mietrückstände

Mietvertrag

Der Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.

Mietvertrag

Räumung

Die Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.

Räumung

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