Mietminderung

Verletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat. Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein und muss nicht gesondert dem Vermieter gegenüber erklärt werden.

Vorsicht geboten ist im Rahmen der Minderungshöhe, da diese vom Einzelfall abhängig ist. Mindert der Mieter zu viel, so stellt dies wiederum eine Pflichtverletzung auf Seiten des Mieters dar, wodurch eine Kündigung durch den Vermieter möglich sein kann.

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FAQ's

Minderungshöhe Schimmelbefall

Wie hoch ist die Mietminderung bei einem Schimmelbefall?

Im Schimmelbefall halten viele Gerichte eine Minderung in Höhe von 10-15% für zulässig. Jedoch hängt auch dies vom Einzelfall ab, bspw. vom Umfang des Schimmelbefalls, dem Zimmer, in dem Schimmel vorliegt, und auch vom etwaigen Mitverschulden des Mieters, bspw. bei der Lüftung des Raumes.

Mietminderung, Minderungshöhe

Um wie viel darf ich die Miete mindern?

Dies hängt im Einzelfall vom Mangel und der Mietsache ab.

Mietminderung Lärmbelästigung

Wie hoch ist die Mietminderung bei einer Lärmbelästigung?

Auch dies hängt von der Lärmquelle ab. Im Einzelfall können Minderungen von 10% bis 50% angemessen sein, je nach Art und Intensität des Lärms. Hierunter fallen Baustellenlärm, Lärm von Nachbarn, Musikinstrumenten, nächtlicher Ruhestörung etc.

Gewerbemietrecht

Wie hoch darf die Mietminderung im Gewerbemietrecht sein?

Wie auch im Wohnraummietrecht, hängt dies vom Einzelfall ab. In der Praxis sind Minderungsquoten von 5-50 % üblich, je nach Einzelfall.

Minderungshöhe Wasserschaden

Wie hoch ist die Mietminderung bei einem Wasserschaden?

Dies hängt von der Beeinträchtigung ab, die auf den Wasserschaden zurückzuführen ist. Hier sind Minderungen in Höhe von 20% bis 100% möglich.

Mietminderung Aufzug

Kann ich die Miete mindern, wenn der Aufzug nicht funktioniert?

Das kommt darauf an, ob der Aufzug zum Mietgegenstand gehört. Das ist dann der Fall, wenn er im Mietvertrag eingebunden wurde. Erst dann ist eine Minderung wegen dem Aufzugsausfall möglich, die Höhe richtet sich wiederum nach dem Einzelfall, so z.B. nach der Höhe des Stockwerks, des körperlichen Zustands des Mieters etc.

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Weitere Spezialisierungen

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Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.

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Räumung

Die Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.

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