Mietrückstände

Ein Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt. Es reicht allerdings aus, wenn die Überweisung am Stichtag bei der Bank angewiesen wird. Auf den Zeitpunkt des Zugangs des Geldes beim Vermieter kommt es somit nicht mehr an.


Aufgrund der hohen Bedeutung pünktlicher Mietzahlungen legen Gesetz und Rechtsprechung strenge Maßstäbe an: sollte der Mieter öfter im Mietrückstand sein, so kann dies bereits eine Kündigung rechtfertigen. 

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FAQ's

Mietrückstand

Was kann der Vermieter bei Mietrückstand tun?

Neben der fristlosen Kündigung kann der Vermieter die nicht gezahlte Miete gerichtlich einklagen, wenn er nach wie vor ein Interesse an der Fortführung des Mietverhältnisses hat.

Kündigung Mietrückstand

Wann kann der Vermieter wegen Mietrückstand kündigen?

Grundsätzlich kann der Vermieter kündigen, wenn der Mietrückstand der Dauer und der Höhe nach erheblich ist. Das kann im Einzelfall unterschiedlich aussehen. In der Regel ist das der Fall, wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete beträgt und an zwei aufeinanderfolgenden Monaten besteht. Andere Konstellationen sind aber auch denkbar: wenn ein Mieter seine Miete über mehrere Monate unpünktlich zahlt, so ist auch hier der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, muss jedoch vorher abmahnen.

Mietrückstände

Was passiert bei Mietrückstand?

Wenn Sie als Mieter mit mindestens einer Monatsmiete zwei Monate lang im Verzug sind, kann Ihnen der Vermieter fristlos kündigen.

Gewerbemietrecht

Gilt die Schonfrist bei Mietrückstand auch im Gewerbemietrecht?

Bei einer Räumungsklage wegen fehlender Mietzahlung besteht im Gewerbemietrecht keine Schonfrist für den Mieter. Das heißt, dass ein Räumungsverfahren vor Gericht nicht durch die nachträgliche Zahlung der offenen Mietschulden verhindert werden kann.

Zeitpunkt Mietzahlung

Bis wann muss die Miete gezahlt werden?

Das Gesetz schreibt vor, dass die Miete pünktlich bis zum dritten Werktag eines Monats für den laufenden Monat gezahlt werden muss. Für die Pünktlichkeit der Zahlung genügt es, wenn der Mieter bis zum besagten dritten Werktag den Überweisungsauftrag erteilt. Auf den Zahlungseingang beim Vermieter kommt es somit nach neuer Rechtsprechung des BGH nicht mehr an.

Kündigung wegen Mietrückstand

Was kann der Mieter nach einer fristlosen Kündigung wegen eines Mietrückstands tun?

Hat der Vermieter fristlos gekündigt, oder sogar schon eine Räumungsklage angestrebt, so kann der Mieter innerhalb von zwei Monaten seit der Kündigungserklärung nachträglich die Miete begleichen und den Vermieter entschädigen, um die Kündigung unwirksam zu machen. Das ist jedoch nur einmal möglich innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten. Diese zwei Monate werden auch als Schonfrist bezeichnet.nerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten. Diese zwei Monate werden auch als Schonfrist bezeichnet.

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Mietzahlung und Mietrückstand

Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, welche am dritten Werktag eines Monats für den laufenden Monat ist.

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Weitere Spezialisierungen

Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.

Kündigung

Mietminderung

Verletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.

Mietminderung

Mietvertrag

Der Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.

Mietvertrag

Räumung

Die Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.

Räumung

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