Mietvertrag

Der Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.


Der Zustand der Mietsache muss zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet sein - hierfür haftet der Vermieter. Im Falle eines Wohnraummietvertrages muss also der Vermieter die Bewohnbarkeit der Mietsache gewährleisten. Gelingt ihm dies nicht, so stehen dem Mieter eine Reihe von Ansprüchen zur Verfügung, wie z.B. Schadensersatz. Oftmals ist es nicht immer einfach herauszufinden, was zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist, und was nicht. Hierbei steht Ihnen unser Expertenteam im Mietrecht mit Rat und Tat zur Seite.


Andererseits stehen auch dem Vermieter einige Ansprüche zu, sollte der Mieter den Mietzins nicht zahlen, so z.B. das Recht der außerordentlich fristlosen Kündigung. Jedoch gibt es hier Grenzen und Besonderheiten, welche teilweise auch die Rechtsprechung entwickelt hat und die Vermieter beachten müssen.


Zu beachten ist auch, dass eine etwaige Mieterhöhung durch den Vermieter vertraglich vereinbart worden sein muss, sofern sie nicht gesetzlich geregelt ist. Dies gilt im Fall der Staffel- oder Indexmiete. Im Rahmen der Staffelmiete muss die Mieterhöhung genau beziffert werden, eine Prozentangabe reicht hier nicht aus. Liegt eine wirksame Vereinbarung zur Staffelmiete vor, so darf der Vermieter nur nach der Vereinbarung die Miete erhöhen. Eine anderweitige Mieterhöhung ist dadurch unwirksam. Dies wiederum ist bei einer Indexmiete anders: hier wird die Mieterhöhung am Verbraucherpreisindex gekoppelt. Im Unterschied zur Staffelmiete ist die Mieterhöhung bei einer Indexmiete stets ungewiss. Zudem hat der Vermieter die Möglichkeit, die Miete anderweitig zu erhöhen, bspw. nach erfolgter Modernisierung. Liegt dagegen keine Vereinbarung zur Mieterhöhung vor, so kann der Vermieter lediglich bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete den Mietpreis erhöhen, jedoch nur unter Beachtung der Kappungsgrenze. Diese besagt, dass innerhalb von drei Jahren die Miete höchstens um 20 Prozent steigen darf (in angespannten Gebieten lediglich 15 Prozent).

Hier zur Beratung

Sie suchen nach etwas bestimmten?

FAQ's

Kaution

Wie viele Monatsmieten Kaution sind erlaubt?

Gesetzlich erlaubt sind bis zu drei Monatsmieten, ohne Betriebskosten- oder Heizkostenvorauszahlungen.

Gewerbemietrecht

Welche Klauseln sind üblich, um die Miete zu erhöhen?

Üblich sind folgende Klauseln im Gewerbemietvertrag: Wertsicherungsklausel, Spannungsklausel, Leistungsvorbehalt, Staffelmiete, Umsatzmiete.

Gewerbemietrecht

Wie kann die Miete ohne Klausel erhöht werden?

Auch wenn Vermieter und Mieter im Mietvertrag keine Klauseln zur Mieterhöhung vereinbart haben, kann der Vermieter die Miete nachträglich erhöhen.

Kaution

Mieter zahlt Kaution nicht - was kann man tun?

Wenn der Mieter die Kaution ganz oder teilweise nicht zahlt, kann der Vermieter diese beim zuständigen Amtsgericht einklagen. Wahlweise kann der Vermieter dem Mieter ohne Abmahnung fristlos kündigen.

Form des Mietvertrags

Kann man auch mündlich einen Mietvertrag schließen?

Grundsätzlich ist das möglich. Zu empfehlen ist allerdings stets die Schriftform, da im Streitfalle die Beweisbarkeit eines Vertragsschlusses sonst erheblich erschwert würde.

Kaution

Wann muss die Kaution gezahlt werden?

Die Mietkaution muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Es ist möglich, diese in drei gleich hohen Raten monatlich zu zahlen, beginnend ab dem Monat, in dem das Mietverhältnis begann.

Alle FAq's

Mehr zum Thema

Inhalt des Mietvertrages

Der Inhalt des Mietvertrages ist von erheblicher Bedeutung bei der Haftungsfrage.

Zum Beitrag

Kaution

Die Kaution (oder auch Mietsicherheit) ist ein Geldbetrag oder eineBürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieterhinterlegt wird. Sie soll den Vermieter gegenüber Mietschäden absichern.

Zum Beitrag

Erneuerungsmaßnahmen

Erneuerungsmaßnahmen sind gem. § 555a BGB alle Maßnahmen, die zurInstandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind.

Zum Beitrag

Modernisierungsmaßnahmen

Von einer Modernisierung spricht man, wenn wertsteigernde Maßnahmen amHaus durchgeführt werden.

Zum Beitrag

Mängelanzeige

Die Mängelanzeige ist eine wichtige, gesetzlich verankerte Pflicht des Mieters, die besagt, dass bei Vorliegen eines Mangels der Vermieter hier von in Kenntnis gesetzt werden muss, und zwar rechtzeitig.

Zum Beitrag

Wohnungsübergabeprotokoll

Das Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vermieter oder Mieter.

Zum Beitrag

Weitere Spezialisierungen

Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.

Kündigung

Mietminderung

Verletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.

Mietminderung

Mietrückstände

Ein Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.

Mietrückstände

Räumung

Die Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.

Räumung

Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting

Zur Kanzlei Seite

Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

Team

Im Mietrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:

Rechtsanwältin

Sabine Ulses

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

Fachanwältin Mietrecht und WEG
Rechtsanwalt

Dr. Claus-Dieter Beisel

Fachanwalt Mietrecht und WEG

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

Rechtsanwalt

Hans-Heinrich Doppler

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

Rechtsanwältin

Lena Bittermann

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

+500
Glückliche Mandanten
5
Standorte
4
Anwälte
+800
Abgeschlossene Fälle

Kontakt

Wir sind für Sie da

Jetzt Kontakt aufnehmen

Standorte

Telefon: +49 7272 9596 - 0
Adresse: Waldstückerring 44, 76756 Bellheim
Email: mietrecht (at) gehrlein-u-kollegen.de