Räumung

Die Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken. 


Sie ist die Konsequenz einer gewonnenen Klage gegen den Mieter auf Räumung und Herausgabe, nachdem dem Mieter zuvor bereits gekündigt wurde. Mit dem hieraus gewonnenen Vollstreckungstitel wird der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt. In der Regel räumt der Gerichtsvollzieher nach einigen Wochen die Mietsache, sodass der Eigentümer wieder vermieten kann. 


Die Kosten der Zwangsräumung sind nicht unerheblich, weshalb ein freiwilliger Auszug des Mieters aus finanzieller Sicht sinnvoller wäre. Hat nämlich der Vermieter bereits einen Vollstreckungstitel, so kann sich der Mieter juristisch gegen diesen nur noch mit einem Räumungsschutzantrag wehren, welcher jedoch nur in Ausnahmefällen Erfolg verspricht.

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FAQ's

Zwangsräumung

Was passiert mit dem Mieter bei der Zwangsräumung

Bei der Räumung setzt der Gerichtsvollzieher den Mieter „außer Besitz“ der Wohnung. Das bedeutet: Er wird den Mieter und alle anderen im Räumungsurteil erwähnten Personen aus der Wohnung entfernen, notfalls mit Hilfe der Polizei. Üblicherweise werden dann gleich die Schlösser ausgetauscht. Der Gerichtsvollzieher lagert bei einer klassischen Zwangsräumung die Möbel und die sonstigen Sachen des Mieters mit Hilfe einer Spedition in geeigneten Lagerräumen ein. Offensichtlichen Müll kann er auch vernichten. Einen Monat hat der Mieter nun Zeit, seine Sachen beim Gerichtsvollzieher abzuholen – gegen Bezahlung der Lagerkosten. Ansonsten landet sein Eigentum in einer öffentlichen Versteigerung. Was nicht verwertbar ist, wird entsorgt. Allerdings kommt es auch vor, dass der Vermieter von seinem gesetzlichen Pfandrecht an den Sachen des Mieters Gebrauch macht. Dann hat der Mieter ebenfalls einen Monat Zeit, um seine Sachen gegen Geld auszulösen.

Gewerbemietrecht

Sind die Gerichtskosten bei einer Räumungsklage von Gewerberäumen höher?

Ja, da bei Gewerbemietverträgen in der Regel ein höherer Streitwert zugrunde liegt.

Räumungsvollstreckung, Kosten

Was kostet eine Räumungsvollstreckung?

Insgesamt können sich die Kosten einer Räumungsklage mit Gerichtskostenvorschuss, den anwaltlichen Kosten des Vermieters und des Mieters und eventuellen Gutachterkosten sowie den Kosten für eine Zwangsräumung schnell auf 4.000 bis 6.000 Euro oder sogar mehr belaufen. Dies kommt im Einzelfall auf die Größe der Wohnung, sowie dem Ausmaß an einzulagernden Gegenständen an.

Räumungsklage

Ist das möglich eine Räumungsklage rückgängig zu machen?

Erhebt der Vermieter eine an sich begründete Räumungsklage, dann kann der Mieter diese, falls es sich um eine Klage wegen Zahlungsverzugs handelt, durch nachträgliche Zahlung abwenden, jedoch nur innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten.

Gewerbemietrecht

Wie lange dauert eine Räumungsklage gewerblich?

Normalerweise dauert eine Räumungsklage sechs bis zwölf Monate. Erst dann kann der Vermieter mit dem erhaltenen Räumungstitel den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen.

Räumung, Abwehrmöglichkeiten

Was kann ich gegen einen Räumungstermin machen?

Gegen einen Räumungstermin können Mieter einen Räumungsschutzantrag stellen. Dieser ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht, in der Regel dem Amtsgericht, zu stellen. Bei der anschließenden Abwägung der Interessen beider Parteien prüft das Gericht, ob die Interessen des Mieters dem des Vermieters überwiegt. Dies wird im Einzelfall schwierig zu begründen sein. Eine noch nicht gefundene Ersatzwohnung reicht bspw. nicht aus, es müssen erheblichere Gründe greifen, damit der Räumungsschutzantrag Erfolg hat. Diese können unter anderem der Mutterschutz des Mieters, oder Suizidgedanken wegen der Räumung sein.

Alle FAq's

Mehr zum Thema

Kosten einer Räumung

Bei einer Zwangsräumung muss der Vermieter zunächst in Vorleistung gehen. Er zahlt dem Gerichtsvollzieher einen Kostenvorschuss in Höhe der zu erwartenden Räumungskosten, bevor dieser mit der Arbeit beginnt.

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Abwehrmöglichkeiten gegen eine Zwangsräumung

Gegen die Zwangsräumung kann sich der Mieter in vielerlei Hinsicht wehren.

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Ablauf der Zwangsräumung

Zunächst muss der Vermieter das Mietverhältnis wirksam kündigen. Zieht der Mieter trotz Kündigung nicht aus, so wird der Vermieter eine Räumungsklage vor Gericht erheben.

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Weitere Spezialisierungen

Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.

Kündigung

Mietminderung

Verletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.

Mietminderung

Mietrückstände

Ein Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.

Mietrückstände

Mietvertrag

Der Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.

Mietvertrag

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