Die Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.
Sie ist die Konsequenz einer gewonnenen Klage gegen den Mieter auf Räumung und Herausgabe, nachdem dem Mieter zuvor bereits gekündigt wurde. Mit dem hieraus gewonnenen Vollstreckungstitel wird der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt. In der Regel räumt der Gerichtsvollzieher nach einigen Wochen die Mietsache, sodass der Eigentümer wieder vermieten kann.
Die Kosten der Zwangsräumung sind nicht unerheblich, weshalb ein freiwilliger Auszug des Mieters aus finanzieller Sicht sinnvoller wäre. Hat nämlich der Vermieter bereits einen Vollstreckungstitel, so kann sich der Mieter juristisch gegen diesen nur noch mit einem Räumungsschutzantrag wehren, welcher jedoch nur in Ausnahmefällen Erfolg verspricht.
Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht gibt es im Gewerbemietrecht keine Räumungsfrist, die Mietern von Gewerberäumen eingeräumt wird.
Der Vermieter darf nur Gegenstände pfänden, die dem Mieter gehören und sich in den vermieteten Räumen befinden.
Die günstigere Variante wäre der freiwillige Auszug. So sparen sich Mieter die Umwälzung der Kosten eines Speditionsunternehmens. Anderenfalls kann der Mieter die Zwangsräumung lediglich aufschieben, verhindern kann er sie nach dem verlorenen Gerichtsprozess nicht mehr.
Ja, eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher wird stets angekündigt, damit der Mieter genug Zeit hat, freiwillig auszuziehen. In der Regel sind das drei bis vier Wochen.
Sobald der Vermieter im Rahmen der Räumungsklage einen Räumungstitel erwirbt, kann er damit den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen.
Insgesamt können sich die Kosten einer Räumungsklage mit Gerichtskostenvorschuss, den anwaltlichen Kosten des Vermieters und des Mieters und eventuellen Gutachterkosten sowie den Kosten für eine Zwangsräumung schnell auf 4.000 bis 6.000 Euro oder sogar mehr belaufen. Dies kommt im Einzelfall auf die Größe der Wohnung, sowie dem Ausmaß an einzulagernden Gegenständen an.
Zunächst muss der Vermieter das Mietverhältnis wirksam kündigen. Zieht der Mieter trotz Kündigung nicht aus, so wird der Vermieter eine Räumungsklage vor Gericht erheben.
Zum BeitragBei einer Zwangsräumung muss der Vermieter zunächst in Vorleistung gehen. Er zahlt dem Gerichtsvollzieher einen Kostenvorschuss in Höhe der zu erwartenden Räumungskosten, bevor dieser mit der Arbeit beginnt.
Zum BeitragGegen die Zwangsräumung kann sich der Mieter in vielerlei Hinsicht wehren.
Zum BeitragDie Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.
KündigungVerletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.
MietminderungEin Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
MietrückständeDer Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.
MietvertragDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
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