Zunächst muss der Vermieter das Mietverhältnis wirksam kündigen. Zieht der Mieter trotz Kündigung nicht aus, so wird der Vermieter eine Räumungsklage vor Gericht erheben. Bei Obsiegen der Räumungsklage erhält der Vermieter einen Räumungstitel, mit welchem er den Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Ablauf der Räumung hängt konkret vom Gerichtsvollzieher ab. Dieser wird eine letzte Frist für den Auszug setzen, die meist drei Wochen beträgt. Reagiert der Mieter nicht, kann der Gerichtsvollzieher ihn aus der Wohnung werfen lassen mit Hilfe der Polizei. Er kann die Schlösser austauschen lassen und eine Spedition mit dem Ausräumen der Wohnung beauftragen. Die anfallenden Kosten muss zunächst der Vermieter vorstrecken, welche dann dem Mieter zur Last gelegt werden können.
Bei einer Zwangsräumung muss der Vermieter zunächst in Vorleistung gehen. Er zahlt dem Gerichtsvollzieher einen Kostenvorschuss in Höhe der zu erwartenden Räumungskosten, bevor dieser mit der Arbeit beginnt.
Zum BeitragGegen die Zwangsräumung kann sich der Mieter in vielerlei Hinsicht wehren.
Zum BeitragDie Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.
KündigungVerletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.
MietminderungEin Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
MietrückständeDer Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.
MietvertragDie Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.
RäumungDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
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