Im Falle eines Mietrückstandes kann der Vermieter unter gewissen Umständen das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen.
Gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB ist eine solche Kündigung möglich, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, oder gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Verzug tritt automatisch dann ein, wenn der Mieter den Mietzins bis zum dritten Werktag eines Monats für den laufenden Monat nicht überwiesen, bzw. die Überweisung in Auftrag (neue Rechtsprechung) gegeben hat.
Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, welche am dritten Werktag eines Monats für den laufenden Monat ist.
Zum BeitragBei Mietrückstand droht dem Mieter die fristlose Kündigung.
Zum BeitragDie Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.
KündigungVerletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.
MietminderungEin Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
MietrückständeDer Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.
MietvertragDie Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.
RäumungDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
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