Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist grundsätzlich nicht möglich. Hierbei gibt es jedoch einige Ausnahmen. Eine Ausnahme ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung. Diese Konstellation ist insbesondere dann interessant für den Vermieter, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellen kann. Eine weitere Ausnahme bilden Sonderkündigungsrechte, welche entweder vertraglich vereinbart wurden, oder kraft Gesetzes bestehen. Gesetzlich verankerte Sonderkündigungsrechte finden sich bspw. in § 549 BGB bei Versagung der Untermiete (sofern nicht vertraglich ausgeschlossen), in § 567 BGB bei Mietverträgen über 30 Jahre, beim Tod des Mieters gem. §§ 569a, 569b BGB, in § 541b BGB bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen, gem. § 5 MHG, § 11 WoBindG bei Mieterhöhungen und gem. § 10 MHG bei Staffelmieten nach vier Jahren.
Die ordentliche Kündigung ist der klassische Weg, um aus dem Mietverhältnis zu treten.
Zum BeitragDie Schlüsselübergabe dokumentiert in der Regel die Wohnungsübergabe, ab welcher die Verjährungsfrist von sechs Monaten für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis beginnt.
Zum BeitragEine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, bei der die für eine ordentliche Kündigung vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht oder nicht vollständig eingehalten werden muss.
Zum BeitragDie Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.
KündigungVerletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.
MietminderungEin Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
MietrückständeDer Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.
MietvertragDie Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.
RäumungDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
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Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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