Die Kaution (oder auch Mietsicherheit) ist ein Geldbetrag oder eineBürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieterhinterlegt wird. Sie soll den Vermieter gegenüber Mietschäden absichern.
Die Kaution (oder auch Mietsicherheit) ist ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Sie soll den Vermieter gegenüber Mietschäden absichern. Der Vermieter hinterlegt die Kaution auf ein separates Bankkonto für den Bedarfsfall. Die Kautionshöhe kann vom Vermieter bestimmt werden, darf jedoch nicht höher als drei Monatskaltmieten sein. Bei Einzug muss der Mieter die Kaution nicht auf einen Schlag bezahlen, sondern darf diese in drei gleich großen Raten monatlich ab Einzug bezahlen. Sollte die Kaution nicht rechtzeitig gezahlt werden, so ist der Vermieter zur außerordentlich fristlosen Kündigung berechtigt. Mit dem Ende des Mietverhältnisses prüft der Vermieter, ob ihm etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis zustehen. Solange ein möglicher Anspruch nicht ausgeschlossen werden kann, darf der Vermieter die Kaution einbehalten. Dies ist in der Regel bis zum Eintritt der Verjährung, also sechs Monate nach Auszug.
Der Inhalt des Mietvertrages ist von erheblicher Bedeutung bei der Haftungsfrage.
Zum BeitragVon einer Modernisierung spricht man, wenn wertsteigernde Maßnahmen amHaus durchgeführt werden.
Zum BeitragDie Mängelanzeige ist eine wichtige, gesetzlich verankerte Pflicht des Mieters, die besagt, dass bei Vorliegen eines Mangels der Vermieter hier von in Kenntnis gesetzt werden muss, und zwar rechtzeitig.
Zum BeitragErneuerungsmaßnahmen sind gem. § 555a BGB alle Maßnahmen, die zurInstandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind.
Zum BeitragDas Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vermieter oder Mieter.
Zum BeitragDie Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.
KündigungVerletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.
MietminderungEin Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
MietrückständeDer Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.
MietvertragDie Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.
RäumungDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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