Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht. 


Im Wohnraummietrecht besteht jedoch die Möglichkeit, der Kündigung durch den Vermieter zu widersprechen. Unter gewissen Umständen ist der Vermieter dann verpflichtet, das Mietverhältnis fortzuführen. Im Falle einer Kündigung durch den Vermieter muss dieser die Kündigung begründen. Gelingt ihm dies nicht, so ist die Kündigung unwirksam. Zu beachten ist auch, dass nicht jeder Grund die Kündigung rechtfertigt. Ein Grund für die außerordentliche Kündigung ist der Zahlungsverzug des Mieters über einen Zeitraum von zwei Monaten in Höhe einer Monatsmiete. Speziell in diesem Fall hat der Mieter jedoch noch die Möglichkeit, die Kündigung durch verspätete Zahlung der Miete zu verhindern, solange die verspätete Zahlung nicht länger als zwei Monate seit Eintritt der Rechtshängigkeit der Räumungsklage zurückliegt, vgl. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Diese zwei Monate werden auch als Schonfrist bezeichnet. Achtung! Diese Regelung gilt nicht, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre seit der Kündigung eine unwirksame Kündigung vorausging, bei der von der Schonfrist Gebrauch gemacht wurde.

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FAQ's

Kündigung, Form der Kündigung

Muss der Vermieter die Kündigung begründen?

Ja, der Vermieter muss die Kündigung begründen, ansonsten ist diese unwirksam.

Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses

Ist der Vermieter verpflichtet, einen angebotenen Nachmieter zu akzeptieren?

Wenn die Verpflichtung vertraglich nicht vereinbart wurde, dann besteht diese auch nicht, da auch das Gesetz eine solche Verpflichtung nicht kennt.

Sozialklausel, Härtefall, Kündigung

Was ist die Sozialklausel?

Die Sozialklausel ist die Gesetzesbestimmung, die das Mietrecht als „Mieterschutzrecht“ und insbesondere als „Kündigungsschutzrecht “ kennzeichnet. Sie ist in § 574 BGB formuliert. Sie wird auch als Härteklausel bezeichnet. Der Mieter beruft sich gegenüber einer Kündigung des Vermieters dann auf eine „Härtefallregelung“.

Kündigung, Widerspruch der Kündigung

Wie kann ich mich gegen eine Kündigung durch den Vermieter wehren?

Mieter haben per Gesetz die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen und vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellen würde. Eine solche Härte wäre bspw. dann gegeben, wenn ein angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

Gewerbemietrecht

Wie komme ich aus einem 5 Jahres Gewerbemietvertrag raus?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nur bei unbefristeten Mietverträgen. Bei befristeten Mietverträgen, welche die Regel darstellen, gibt es im Gesetz dagegen keine Kündigungsmöglichkeit. Selbst bei langen Laufzeiten besteht dann keine Möglichkeit, vor Ablauf der Frist ordentlich zu kündigen. Jedoch gibt es auch in diesen Konstellationen Ausnahmen, dank derer man vorzeitig aus dem Vertrag austreten kann.

Kündigung, Form der Kündigung

Muss der Vermieter die Kündigung unterschreiben?

Ja, der Vermieter muss die Kündigung eigenhändig unterschreiben

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Weitere Spezialisierungen

Mietminderung

Verletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.

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Räumung

Die Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.

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