Bei einer Zwangsräumung muss der Vermieter zunächst in Vorleistung gehen. Er zahlt dem Gerichtsvollzieher einen Kostenvorschuss in Höhe der zu erwartenden Räumungskosten, bevor dieser mit der Arbeit beginnt. Die Höhe der Kosten für die Zwangsräumung ist von der Größe der Wohnung und dem Ausmaß an einzulagernden Gegenständen abhängig. Bei der Räumung einer 3-Zimmer-Wohnung ist mit etwa 2.000 bis 3.000 Euro zu rechnen. Die monatlichen Kosten für die Einlagerung der Wohnungsgegenstände können zusätzlich mehrere 100 Euro betragen. Die Kosten sind schließlich vom Mieter als Prozessverlierer zu tragen und der Vermieter kann das Geld vom Mieter zurückverlangen. Meist ist dies jedoch aussichtslos, da zwangsgeräumte Mieter oftmals mittellos sind und nicht für die Kosten aufkommen können. Für Vermieter stellt dieses Vorgehen also ein finanzielles Risiko dar, denn vor allem bei zahlungssäumigen Mietern ist es oft schwer, das Geld zurückzubekommen. Zusätzlich hat der Vermieter die Möglichkeit, die gepfändeten Gegenstände zwangsversteigern zu lassen. Meist macht dies allerdings mehr Aufwand und Kosten, als Gewinn dabei herauskommt. Normalerweise bringt dies also keine Vorteile für den Vermieter und er bleibt trotzdem auf den Kosten sitzen.
Zunächst muss der Vermieter das Mietverhältnis wirksam kündigen. Zieht der Mieter trotz Kündigung nicht aus, so wird der Vermieter eine Räumungsklage vor Gericht erheben.
Zum BeitragGegen die Zwangsräumung kann sich der Mieter in vielerlei Hinsicht wehren.
Zum BeitragDie Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftge Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Einer Annahme der Kündigung durch den Kündigungsempfänger bedarf es nicht.
KündigungVerletzt der Vermieter eine Pflicht aus dem Mietverhältnis, so in etwa die Gebrauchsüberlassung der Mietsache in einem geeigneten Zustand, dann kann der Mieter die Miete mindern, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, und den Mangel behoben hat.
MietminderungEin Mietrückstand entsteht dann, wenn ein Mieter seine Miete nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt.
MietrückständeDer Mietvertrag stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, durch welchen sich der Mieter zur Zahlung der Miete, und der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache verpflichtet. Dies sind die Hauptleistungspflichten und gelten für jede Form des Mietvertrages - sei es ein Wohnraum-, oder auch ein Gewerbemietvertrag.
MietvertragDie Zwangsräumung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache - etwa einer Wohnung - zu erwirken.
RäumungDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
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